Das Doppelbesteuerungsabkommen dient dazu, eine doppelte Besteuerung von steuerpflichtigen Gewinnen zu vermeiden. Erträge, die im Ausland erzielt wurde und ins Inland überwiesen werden, sollen nach dem Abkommen nicht im Ausland und im Inland versteuert werden, sondern nur einmal, um so die Steuerlast für den Anleger zu reduzieren.