engl. Deposit Insurance
Durch die Einlagensicherung ist das eingezahlte Guthaben eines Kunden bei einem Kreditinstitut (Banken, Sparkassen u.Ä.) abgesichert. Kommt das Kreditinstitut in finanzielle Schwierigkeiten und ist deshalb nicht mehr in der Lage das eingezahlte Guthaben an den Kunden auszubezahlen, greift das Einlagensicherungssystem. Allerdings sind Einlagen nur bis 100.000 Euro geschützt. Als Einlage gilt allgemein der Sparbrief, das Guthaben auf dem Girokonto sowie das Termingeld. Derivate und oft von einer Bank ausgegebene Zertifikate gehören jedoch nicht zu der Einlagensicherung.
Tritt eine Insolvenz bei einem Kreditinstitut ein, sorgt die Einlagensicherung dafür, dass die Einlagen von Privatanlegern vor der Insolvenz geschützt sind und nicht in der Konkursmasse aufgehen, sondern im Besitz der Anleger bleiben. Diese Einlagensicherung ist in der gesamten Europäischen Union gesetzlich festgelegt und deckt Guthaben bis zu 100.000 Euro ab.