Auch Dachgesellschaft
Die Holdinggesellschaft besitzt als Dachgesellschaft Anteile an mehreren verschiedenen Unternehmen (z.B. in Form von Aktien oder GmbH-Anteilen). Die Holding nimmt keine Produktions- oder Handelsaufgaben wahr, sondern ist normalerweise eine Finanzierungs- und Verwaltungsgesellschaft ohne eigenen Geschäftsbetrieb. Die Tochtergesellschaften des Konzerns bleiben rechtlich selbstständig, müssen ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit jedoch an die Holding abtreten.