Die Körperschaftsteuer fällt auf das Einkommen von juristischen Personen wie z. B. einer Kapitalgesellschaft (Aktiengesellschaft, GmbH) an. Seit 2008 beträgt der Körperschaftsteuersatz nur noch 15 Prozent.
Die Körperschaftsteuer fällt auf das Einkommen von juristischen Personen wie z. B. einer Kapitalgesellschaft (Aktiengesellschaft, GmbH) an. Seit 2008 beträgt der Körperschaftsteuersatz nur noch 15 Prozent.