Beim Mengentenderverfahren setzt das Eurosystem vorab fest, zu welchem Zinssatz und in welcher Menge es den Kreditinstituten Zentralbankgeld zur Verfügung stellen möchte. Anschließend nennen die Banken die von ihnen gewünschte Menge an Refinanzierungskrediten. Die anschließende Zuteilung erfolgt dann beginnden mit dem höchsten Zinsgebot von oben nach unten.