Auch Verkaufsoption
Mit einer Put Option hat der Käufer das Recht, jedoch nicht die Pflicht, eine bestimmte Menge des zugrunde liegenden Basiswertes innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu einem fest definierten Preis (Basispreis) zu verkaufen. Für dieses Recht muss er dem Verkäufer der Option einen Preis in Form der Optionsprämie bezahlen. Diesen Geldbetrag darf der Verkäufer auf jeden Fall behalten, unabhängig davon, ob die Option vom Käufer ausgeführt wird oder wertlos verfällt. Als Ausgleich für den Optionspreis muss der Verkäufer (Stillhalter) jedoch nun den Basiswert abkaufen, falls der Käufer die Option innerhalb der Laufzeit ausüben möchte. Übt er das Recht nicht aus, verfällt die Option bei Fälligkeit wertlos und der Verkäufer kann die Optionsprämie komplett als Gewinn einstreichen. Der Käufer der Put-Option spekuliert auf fallende Kurse des Basiswertes, der Verkäufer der Put Option hingegen auf steigende Kurse oder auf zumindest konstante Kurse des Basiswertes.