Auch Tier-2-Kapital
Das Ergänzungskapital bildet einen Teil der Eigenmittel. Ergänzungskapital zeichnet sich dadurch aus, dass es den Unternehmen von Dritten zur Verfügung gestellt wird. Es steht dem Unternehmen somit ergänzend zum Kernkapital zur Verfügung.
Eigenkapital und Ergänzungskapital dienen als Sicherheit gegenüber möglichen Gläubigern und bilden somit das haftende Eigenkapital des Unternehmens.
Unterteilt wird das Ergänzungskapital in:
Ergänzungskapital 1. Klasse (Upper Tier 2)
Das Ergänzungskapital 1. Klasse darf nicht größer sein als 100 % des Kernkapitals des Unternehmens.
Es setzt sich unter anderem zusammen aus Genussrechtskapital, bestimmte Vorsorgereserven und nachrangigen Verbindlichkeiten.
Ergänzungskapital 2. Klasse (Lower Tier 2)
Das Ergänzungskapital 2. Klasse darf nicht größer sein als 50 % des Kernkapitals der Bank. Es setzt sich unter anderem zusammen aus längerfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten und einem möglichen Haftsummenzuschlag.
Ergänzungskapital 1. Klasse und Ergänzungskapital 2. Klasse dürfen zusammengerechnet nicht das Kernkapital des Kreditinstitutes übersteigen.