Freistellungsauftrag - Definition - PrudentWater
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Freistellungsauftrag

engl. Exemption Order for Capital Gains

Mit einem Freistellungsauftrag können Privatanleger in Deutschland ihre erzielten Kapitalgewinne bis zu einem Betrag von 1.000 / 2.000 Euro (Ledige / Verheiratete) steuerfrei einbehalten. Kapitalgewinne können hierbei realisierte Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften, erhaltene Dividenden, Zinsen oder Ausschüttungen von Fonds sein. Sobald die erzielten Kapitalgewinne die Höhe von 1.000 / 2.000 Euro übersteigen, werden 25 % Abgeltungssteuer plus – abhängig von der Person – der Solidaritätszuschlag und / oder die Kirchensteuer auf den realisierten Gewinn automatisch an das Finanzamt abgeführt. Der Freistellungsauftrag muss nicht jedes Jahr neu erteilt werden. Einmal erteilt gilt er so lange, bis er gegenüber dem Kreditinstitut / der depotführenden Bank widerrufen wird oder ein neuer Freistellungsauftrag erteilt wird.