Der Gewinnvortrag bildet sich aus den nicht verwendeten Gewinnen aus den vorherigen Geschäftsjahren. Es ist also jener Betrag, der erwirtschaftet wurde, bis dato aber noch nicht ausgeschüttet wurde und deshalb in das nächste Geschäftsjahr mitgenommen wurde. Der Gewinnvortrag gehört zum Eigenkapital des Unternehmens. Außerdem führt der Gewinnvortrag zu einer Vermehrung des Eigenkapitals.