Eine kleine Aktiengesellschaft besitzt einen deutlich kleineren Aktionärskreis. Sie ist ebenso eine Aktiengesellschaft, jedoch eben mit wenigen Aktionären. Die kleine AG muss nicht an der Börse notiert sein und unterliegt gemilderten Satzungsvorschriften. 1994 wurde das Gesetz der kleinen Aktiengesellschaft eingeführt, um mittleren Unternehmen die Beschaffung von Kapital zu erleichtern.