Make Whole Call ist eine von mehreren möglichen Covenants in Anleihenbedienungen oder Kreditverträgen. Die Klausel besagt, dass der Emittent das Recht hat, die Anleihe vor der ursprünglichen Fälligkeit zu kündigen. Für die vorzeitige Rückzahlung der Anleihe muss der Emittent den Investoren dann jedoch eine Art Entschädigung in Form eines Aufschlages zahlen. Macht der Emittent tatsächlich Gebrauch von der Make Whole Call-Klausel, so muss er dann auch alle Zinsen, die bis zur eigentlichen Fälligkeit der Anleihe anfallen würden, zahlen. Dies jedoch dann abdiskontiert auf den Barwert zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung der Anleihe.
Die Make Whole Call-Klausel ermöglicht es den Emittenten der Anleihe die verbleibenden Schulden vorzeitig zurückzuzahlen. Für US-amerikanische Anleihen gilt diese Klausel häufig, wohingegen sie bei europäischen Anleihen nur selten in den Anleihebedienungen verankert ist.
Vor der
Emission wird vom Emittenten ein
Referenzzinssatz festgelegt, auf welchen er dann einen Aufschlag von oftmals 20-60 Basispunkten zahlt, falls er die Anleihe vorzeitig kündigt. Zur Berechnung des Rückzahlungspreises der Anleihe wird dabei zunächst der Barwert ermittelt, auf welchen dann noch der jeweilige Aufschlag erfolgt. Zur Ermittlung des Barwertes wird in Deutschland der
Zinssatz für deutsche Staatsanleihen und in den USA für US-Staatsanleihen herangezogen. Da die Zinssätze dieser Anleihen in der Regel jedoch unter denen der jeweiligen Unternehmensanleihen mit der Make Whole
Call Option liegen, muss der Emittent oftmals einen hohen Aufschlag gegenüber dem aktuellen Marktwert bezahlen, falls er die Anleihe vorzeitig kündigen möchte. Der Anleihenbesitzer profitiert in der Regel von dem höher liegenden
Rückzahlungspreis verglichen mit dem aktuellen Marktpreis. Wird die Anleihe beispielsweise mit einem Aufschlag von 0,50 % zurückgenommen, so wird dies mit „Call Make-Whole + 50 Basispunkte“ angegeben.