Als Margin wird jener Geldbetrag bezeichnet, welcher bei einem Termingeschäft als Sicherheitsleistung zu hinterlegen ist. Die Margin soll gewährleisten, dass mögliche Verluste jederzeit ausgeglichen werden können. Diese Sicherheitsleistungen, welche entweder in Geld oder in Wertpapieren erbracht werden können, hat der Marktteilnehmer vor dem Geschäft auf das Marginkonto beim Clearinghaus zu hinterlegen. Bei Optionen ist die Hinterlegung der Margin allerdings nur bei einer Short-Position erforderlich. Bei Futures wird zwischen Initial Margin und Variation Margin unterschieden. Bei einem Termingeschäft entspricht die Höhe der Margin nur einen Bruchteil des Wertes des Nominalvolumens. Daraus ergibt sich dann auch die Hebelwirkung eines Termingeschäftes. Je niedriger die zu leistende Margin im Verhältnis zum Kontraktvolumen ist, desto höher ist schließlich auch der Hebel. Mit dem Kauf eines Futures muss nie der gesamte Kontraktwert bezahlt werden. Der Anleger hinterlegt stattdessen nur eine von der Terminbörse festgelegte Sicherheitsleistung (Margin), dennoch nimmt er vollumfänglich an der Wertentwicklung des Futures teil.