Auch Reserve-Soll
engl. Minimum Reserve
Die Mindestreserve ist ein geldpolitisches Instrument der Europäischen Zentralbank, welches die Banken des Euroraumes dazu verpflichtet, 1 % der mindestreservepflichtigen Verbindlichkeiten als Einlage bei ihrer jeweiligen Zentralbank des Landes zu halten. Die mindestreservepflichtigen Verbindlichkeiten setzen sich aus Einlagen mit einer Kündigungsfrist von zwei Jahren, Bankschuldverschreibungen sowie täglich fällige Einlagen zusammen.
Kreditinstitute in Deutschland müssen 1 % der Einlagen ihrer Kunden bei der Deutschen Bundesbank als Guthaben unterhalten. Eine Verzinsung dieser Mindestreserven findet statt, Überschussreserven hingegen werden nicht mehr verzinst. Dieses Geld dürfen sie also nicht weiterverleihen, sondern müssen es bei der EZB „lagern“. Die EZB hat mit der Mindestreserve direkten Einfluss auf die Geldmengenausweitung. Sie dient zusätzlich der Zahlungsfähigkeit der Bank.