Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind jene Aufwendungen, die nach dem Erwerb eines Vermögensgegenstandes entstehen und dazu dienen, diesen zu verbessen oder effizienter zu machen. Dabei müssen die nachträglichen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten jedoch in einem zeitlich plausiblen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Anschaffungsdatum des Vermögensgegenstandes stehen. In der Bilanz müssen die nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten dem Buchwert des Vermögensgegenstandes zugeführt werden.