Netting bezeichnet die Vereinbarung zwischen zwei Parteien, Ansprüche, die (noch) auf beiden Seiten bestehen, gegenseitig aufzurechnen. Dadurch sollen vor allem der Verwaltungsaufwand und die damit einhergehenden Verwaltungskosten reduziert werden.
Innerhalb eines international tätigen Konzerns bezeichnet das Netting die konzerninterne Saldierung von offenen Forderungen in selber Fremdwährung zwischen verschiedenen Teilbereichen des Konzerns. Ziel des Netting ist es, das Wechselkursrisiko zu eliminieren.