Nicht Zahlungswirksam - Definition & Bedeutung - PrudentWater
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Nicht Zahlungswirksam

Nicht zahlungswirksam bedeutet, dass beim Bilanzieren zwar eine Veränderung in der Gewinn- und Verlustrechnung entsteht, jedoch tatsächlich kein Geld zu- oder abfließt. Beispielsweise führt eine Abschreibung auf eine Maschine zu einer Verminderung des Gewinnes bzw. zu einer Erhöhung des Verlustes. Der Cashflow ist davon jedoch nicht betroffen, da bei der Abschreibung, also bei der bilanzierten Wertminderung der Maschine, keine tatsächlichen Geldmittel abfließen. Die Wertminderung wird bei der Abschreibung somit nicht durch einen Zahlungsabgang verursacht, sondern ausschließlich durch eine sogenannte nicht zahlungswirksame Aufwendung. Ein nicht zahlungswirksamer Ertrag hingegen entsteht beispielsweise dann, wenn ein Unternehmen aus seinen Rückstellungen schöpft. Auch dann findet kein direkter Geldzufluss statt, da sich das Geld ja bereits im Unternehmen befindet und schlicht umgeschichtet wurde.

Nicht einzahlungswirksame Erträge und nicht auszahlungswirksame Aufwendungen

Zu den nicht einzahlungswirksamen Erträgen eines Unternehmens gehören Reduzierungen oder ganze Auflösungen von Rückstellungen, Zuschreibungen sowie Bestandserhöhungen an unfertigen Waren/Leistungen und fertigen Waren. Zu den nicht auszahlungswirksamen Aufwendungen hingegen gehören Abschreibungen, die Bildung oder Erhöhung von Rückstellungen sowie Bestandsminderungen an unfertigen Waren/Leistungen und fertigen Waren.