Auch Optionsprämie
engl. Option Premium
Der Optionspreis ist der Preis, den der Käufer an den Verkäufer für eine Option bezahlen muss. Er ist somit schlicht der Preis, der an der Börse für eine Option zu bezahlen ist. Der Optionspreis wird auch Optionsprämie bezeichnet, da der Käufer mit dem Kauf der Optionen das Recht erhält, die Option auszuüben. Für dieses Recht muss er dem Verkäufer eine Prämie zahlen, die er jedoch nicht zurückerhält, unabhängig davon, ob die Option ausgeführt wird oder am Ende der Laufzeit verfällt. Der Verkäufer (Stillhalter) der Option erhält die Prämie, also den Optionspreis, verpflichtet sich aber im Gegenzug dazu, die vereinbarte Menge des Basiswertes zum vereinbarten Preis (Basispreis) entweder an den Besitzer der Option zu verkaufen (Call-Option) oder vom Besitzer der Option zu kaufen (Put-Option). Dies tritt ein, wenn der Besitzer der Option die Ausübung durchführt. Eine Option gilt dann als fair bewertet, wenn der innere Wert identisch mit dem Optionspreis ist. Ob der Schein beim Kauf tatsächlich fair bewertet war, lässt sich dann jedoch erst final am Ausübungstag feststellen.
Berechnung:
Der innere Wert ist jener Wert, den ein Anleger bei sofortiger Ausübung der Option erhalten würde. Es ist die Differenz zwischen dem aktuellen Kurs des Basiswertes und dem Basispreis. Der Zeitwert einer Option hingegen hängt maßgeblich von der Volatilität des Basiswertes ab und drückt das Risiko sowie die Möglichkeit aus, mit verbleibender Zeit des Scheines Gewinne als auch Verluste zu realisieren. Bestimmt wird der Optionspreis durch die Kursentwicklung des zugrunde liegenden Basiswertes, der Moneyness, der impliziten Volatilität (Schwankungsintensität des Basiswertes) sowie der Cost of Carry (Finanzierungskosten für das Bereitstellen des Basiswertes). Die tatsächliche Ausübung einer Option, bei der der Basiswert auch geliefert wird, ist jedoch eher unüblich. In der Regel wird nur die Differenz zwischen Basispreis und aktuellem Marktwert des Basiswertes ausgezahlt (Barausgleich). In jedem Fall muss der Käufer dem Stillhalter die Prämie für das Optionsrecht zahlen, unabhängig davon, ob er sein Recht ausübt oder nicht.