Als Sperrminorität wird die Beteiligung einer Person bzw. einer Personengruppe an einer Aktiengesellschaft bezeichnet, welche mehr als 25 Prozent und weniger als 50 Prozent beträgt. Auf einer Hauptversammlung des jeweiligen Unternehmens kann die Sperrminorität somit Hauptversammlungsbeschlüsse verhindern, die eine 75-prozentige Mehrheit erfordern. Die Beschlüsse können dann von einer einzigen Person bzw. einem einzigen Aktieninhaber auf der Hauptversammlung verhindert werden, aufgrund der Tatsache, weil ein einziger Shareholder über mindestens 25 % der ausstehenden Aktien im Besitz hat.