Ein Veräußerungsgewinn ist ein erzielter Kursgewinn aus einem Wertpapiergeschäft wie zum Beispiel durch den Handel mit Aktien oder Anleihen. Kauft also der Anleger eine Aktie für 12,00 Euro und verkauft dieselbe Aktie zwei Wochen später für 15,00 Euro, so erzielt er einen Veräußerungsgewinn von 3,00 Euro je Aktie. Veräußerungsgewinne sind außerordentliche Erträge und unterliegen der Abgeltungssteuer plus dem Solidaritätszuschlag sowie eventuell der Kirchensteuer. Die beim An- und Verkauf angefallenen Transaktionsgebühren mindern jedoch den entsprechenden steuerrelevanten Gewinn.