Verkauf einer Option - PrudentWater
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Verkauf einer Option

Einer der entscheidenden Unterschiede zwischen einer Option und einem Optionsschein ist, dass eine Privatperson als Stillhalter einer Option auftreten kann, jedoch nicht als Stillhalter eines Optionsscheines. Dies bedeutet, dass jeder Privatanleger eine Option auf einen bestimmten Basiswert „kreieren“ und anschließend verkaufen kann. Ein Optionsschein kann hingegen nur eine Bank oder ein Finanzinstitut emittieren.
Eine Option kann nur in 100er Stücken (mindestens ein Kontrakt) gekauft oder verkauft werden. Verkauft also ein Privatanleger eine Option (bspw. 100 Stück), so tritt er als Stillhalter auf. Zuerst erhält er vom Käufer der Optionen den Optionspreis. Dies ist der mögliche Gewinn und der Ausgleich dafür, dass der folgendes Risiko eingeht:

Hat er eine Call-Option verkauft, so muss er an den Käufer den zugrunde liegenden Basiswert liefern, falls der Käufer seine Option ausführen möchte. Dies wird er jedoch nur machen, falls der Kurs des Basiswertes (Aktie XY notiert bei 10 Euro) über dem Basispreis (Option verbrieft das Recht, Aktie XY für 8 Euro zu kaufen) liegt. In diesem Fall erleidet der Verkäufer der Option einen Verlust, wobei noch die zuvor erhaltene Optionsprämie berücksichtigt werden muss, welche er immer behalten kann. Der Käufer wird die Option jedoch nicht ausüben, falls der Basispreis über dem aktuellen Börsenkurs liegt. Denn in diesem Fall bekommt der Käufer der Option die Aktie günstiger am Markt. Es macht somit für ihn keinen Sinn, den Basiswert teurer über die Option zu kaufen. Die Option verfällt daraufhin und der Verkäufer der Option kann die zuvor erhaltene Optionsprämie als kompletten Gewinnen einstreichen.

Wurde hingegen eine Put-Option verkauft, so ist der Verkäufer verpflichtet, den Basiswert zum Basispreis zu kaufen, ganz egal wie tief der Kurs gefallen ist. Liegt der Basispreis bei 40 Euro, der Börsenkurs ist jedoch auf 30 Euro gefallen, so muss der Verkäufer dem Käufer den Basiswert für 40 Euro abkaufen, obwohl der Basiswert deutlich günstiger an der Börse gehandelt wird. Der Verkäufer erleidet einen Verlust. Er würde einen Gewinn in Form der Optionsprämie erzielen, falls der Börsenkurs des Basiswertes über dem Basispreis liegt. Denn dann wird die Option vom Käufer wahrscheinlich nicht ausgeübt, die Option verfällt und die Optionsprämie ist der Gewinn des Verkäufers der Put-Option.
Es findet jedoch keine tatsächliche Lieferung des Basiswertes statt. Es findet lediglich ein Barausgleich statt, bei dem die Differenz ausbezahlt wird.