Bei einem bedingten Termingeschäft hat der Vertragspartner die Wahl, ob er das Geschäft tatsächlich ausüben will oder ob er es lieber verfallen lassen möchte. Der Vertragspartner kann sich somit erst in der Zukunft entscheiden. Für dieses Wahlrecht muss er jedoch eine Prämie, den Optionspreis, zahlen. Heutzutage ist die übliche Form des bedingten Termingeschäftes das Optionsgeschäft. Hier hat der Halter des Optionsscheines die Wahl, ob er die Option ausüben möchte oder nicht. Das Prämiengeschäft ist ebenso eine Form des bedingten Termingeschäftes.