Basel III bezeichnet ein Paket von Maßnahmen, dessen Grundelemente eine Erhöhung der Eigenkapitalquote sowie eine Verschärfung der Definition von Eigenkapital darstellt. Basel III hat die Absicht, die Stabilität des Bankensektors zu garantieren und allgemein das Bankensystem in einer zukünftigen Krise durch mehrere Vorschriften zu stärken. Der Kern von Basel III liegt darin, dass Banken mehr Eigenkapital benötigen, damit diese im Falle einer Wirtschaft- oder Finanzkrise nicht noch einmal in dem Ausmaße auf staatliche Hilfen angewiesen sind, wie sie es nach der globalen Finanzkrise 2007 waren.
Entscheidende Maßnahmen von Basel III sind:
Im Detail bedeutet dies, dass Banken ab 2019 auf ihre risikogewichteten Aktiva 8,0 % Eigenkapital halten müssen. Banken sollen durch Basel 3 krisensicherer werden. Deshalb müssen Banken mehr Eigenkapital hinterlegen. Hybridanleihen bzw. Nachranganleihen zählen jedoch nach den neuen Richtlinien nicht mehr zum Eigenkapital, sondern werden schrittweise als Fremdkapital gewertet. Das nachrangige Geld darf seit 2015 nur noch zu 70 Prozent zum Eigenkapital gezählt werden, seit 2016 nur noch zu 60 Prozent, seit 2017 zu 50 Prozent und so weiter. Von Basel III wird übrigens deshalb gesprochen, weil diese Vorschriften damals vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht entwickelt wurden.