engl. Extraordinary General Meeting
Eine außerordentliche Hauptversammlung kann aufgrund besonderer Anlässe oder Ereignisse vom Vorstand, vom Aufsichtsrat oder von den Aktionären einberufen werden. Diese findet nicht jährlich statt, sondern nur zu gegebenen Anlass. Besondere Anlässe können zum Beispiel unerwartet eintretende Ereignisse wie Übernahmen oder Fusionen sein oder aber auch nötige Kapitalmaßnahmen.