engl. Asset Based Fees
Augabeaufschlag bei Fonds
Bei dem Ausgabeaufschlag für einen Fonds handelt es sich um eine Art Gebühr, die der Käufer an die Bank, den Vermittler oder an die Kapitalanlagegesellschaft einmalig zahlen muss. Der Ausgabeaufschlag ist somit nicht Teil des angelegten Kapitals. Verkauft der Anleger seine Fondsteilen wieder, bekommt der Investor den Ausgabeaufschlag nicht zurück. Er dient den Kapitalgesellschaften hauptsächlich dazu, die Vertriebskosten zu decken. Der Ausgabeaufschlag fällt einmalig an.
Berechnung:
Der Ausgabeaufschlag liegt in der Regel zwischen 1 % bis 5 %. Der Ausgabeaufschlag eines Fonds ist die Differenz (Spread) zwischen Ausgabepreis und Rücknahmepreis, welcher von der Fondsgesellschaft börsentäglich gestellt wird. Je nachdem worüber der Fonds gekauft wird, kann der Ausgabeaufschlag reduziert werden. Rabatte auf den Ausgabeaufschlag gibt es bei Fondsvermittlern bzw. Fondsdiscountern. Kauft der Anleger jedoch den Fonds über die Börse, so fällt kein Ausgabeaufschlag an. Beim Kauf eines Fonds über die Börse fällt in Bezug auf die Kosten der Spread – also die Spanne zwischen An- und Verkaufskurs eines Fondsanteils – die Ordergebühren des Brokers sowie die Courtage an. Deshalb sollten Anleger Fondsanteile stets selbstständig über die Börse kaufen, da dann kein Ausgabeaufschlag anfällt.
Augabeaufschlag bei Aktien
Bei Aktien ist der Ausgabeaufschlag (auch Agio genannt) jener Betrag, der bei der Emission den Nennwert je Aktie übersteigt. Bei Aktien wird das Agio von der Aktiengesellschaft als bilanzielles Eigenkapital erfasst. Je höher der Bezugspreis bei einer Emission von Aktien, desto größer auch das Agio.