Ausländische Dividende versteuern - PrudentWater
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Ausländische Dividende versteuern

Erhält der Aktionär eine Dividende von einem ausländischen Unternehmen oder aber auch Zinseinnahmen, so muss er diese Einkünfte zunächst doppelt versteuern. Auch wenn Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen mit ca. 80 Ländern beschlossen hat, um die Steuerbelastung für Bundesbürger zu reduzieren, muss der Aktionär die Quellensteuer im Ausland bezahlen und zusätzlich in Deutschland einen Steuersatz von mindestens 10 Prozent entrichten. Der Aktionär kann sich hinterher die zu viel gezahlte Quellensteuer jedoch zurückholen, eine Erstattung der Quellensteuer ist also möglich, jedoch auch mit Aufwand verbunden. Auch wenn der Anleger einen bis dato noch nicht ausgeschöpften Freistellungsauftrag besitzt, muss er die Quellensteuer trotzdem entrichten, da die Quellensteuer im Ausland entrichtet wird, der Freistellungsauftrag jedoch vom deutschen Staat stammt.

Ist der Freistellungsauftrag bereits aufgebraucht, so kann vorher gezahlte Quellensteuer mit künftigen Dividendenzahlungen verrechnet werden, wodurch im Endeffekt die Abgeltungssteuer entfällt oder gemindert wird.

Quellensteuersatz liegt nicht über 15 Prozent

Allgemein gilt in Deutschland die Abgeltungssteuer seit 2009. Dabei fallen 25 Prozent Steuern auf Zinserträge und Dividenden sowie auf Kursgewinne an. Erhält der Aktionär nun eine Dividendenzahlung oder eine Zinszahlung aus dem Ausland, so werden diese Einkünfte bereits bei der Auszahlung mit der Quellensteuer im Ausland belegt. Liegt diese unter oder bei 15 Prozent, fallen keine zusätzlichen Steuern für den Anleger an, denn dann zieht der deutsche Staat nur noch den für das Erreichen der 25-prozentigen Kapitalertragssteuer nötigen Differenzbetrag ein, um die ausländische Dividende zu versteuern. Liegt die ausländische Quellensteuer also bei 12 Prozent, zieht der deutsche Staat noch zusätzlich 13 Prozent ein. Liegt die ausländische Quellensteuer bei 15 Prozent, zieht der deutsche Staat noch zusätzlich 10 Prozent ein.

Quellensteuersatz liegt über 15 Prozent

Liegt nun jedoch die ausländische Quellensteuer über 15 Prozent, wird in Deutschland trotzdem noch zusätzlich eine Steuer von immer mindestens 10 Prozent auf die ausländische Dividende fällig. Liegt die ausländische Quellensteuer also bei 20 Prozent, zieht der deutsche Staat zusätzlich nochmals 10 Prozent auf den Dividendenbetrag ein. Liegt die ausländische Quellensteuer bei 23 Prozent, zieht der Staat ebenfalls nochmals in Deutschland pauschal 10 Prozent auf den Dividendenbetrag an Steuern ein. Da der Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent dann jedoch bereits überschritten wurde, im zweiten Beispiel wurde insgesamt ein Steuersatz von 33 Prozent berechnet, kann sich der Anleger die zu viel bezahlten Steuern (der Steuersatz war somit um 8 Prozent zu hoch) zurückerstatten lassen. Dies ist jedoch mit viel Aufwand verbunden, da bei der Steuerbehörde des Landes, in dem die Quellensteuer entrichtet wurde, der nötige Antrag eingereicht werden muss. Die zu viel gezahlte Quellensteuer aus dem Ausland kann auf diesem Wege zurückgeholt werden, es kann jedoch tatsächlich mehrere Jahre dauern, bis der Aktionär die zu viel gezahlten Steuern aus dem jeweiligen Ausland zurückerhält. Außerdem ist dies nur für Länder möglich, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Besteht zwischen Deutschland und dem ausländischen Staat, aus dem die Einkünfte stammen, kein Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung von zu viel gezahlter Steuer, besteuert der deutsche Staat die ausländische Dividende wie eine inländische Dividende mit der Abgeltungssteuer. Dies ist dann unabhängig davon, ob die Dividende bereits im Ausland besteuert wurde oder nicht. Um Doppelbesteuerungen zu vermeiden, gewährt der Staat jedoch Steuerermäßigungen durch Steueranrechnung oder Steuerabzug.