Der Bilanzgewinn eines Unternehmens ist der Gewinn nach teilweiser Ergebnisverwendung – also nach Berücksichtigung von Gewinnvortrag / Verlustvortrag sowie Einstellungen und Entnahmen in die Rücklagen. Über den Bilanzgewinn kann auf der Hauptversammlung verfügt werden. Es ist somit jener Gewinn, der ausgeschüttet werden kann.