Depotstimmrecht - PrudentWater
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Depotstimmrecht

Der Aktionär besitzt allgemein ein Stimmrecht, welches er auf der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft ausüben kann. Ebenso kann er aber auch sein Stimmrecht auf das Kreditinstitut, welches seine Aktien im Depot verwahrt, übertragen. Dazu muss der Aktionär dem Kreditinstitut eine Vollmacht für die Ausübung seiner Stimmrechte erteilen. Das Institut besitzt anschließend das Stimmrecht ihres Kunden, welches dann als Depotstimmrecht bezeichnet wird. Dabei ist es weiterhin an die Weisung ihres Kunden gebunden. Stammaktien verbriefen ein entsprechendes Stimmrecht auf der Hauptversammlung, wohingegen Vorzugsaktien kein Stimmrecht beinhalten. Als Ausgleich dafür bieten Vorzugsaktien jedoch eine höhere Dividende.