Auch Ausgabeabschlag, Damnum oder Abgeld
Disagio bei Krediten
Das Disagio ist die Differenz zwischen dem Ausgabebetrag und dem höheren Rückzahlungsbetrages eines Kredites. Der Kreditgeber zahlt also nicht den gesamten Kreditbetrag aus, sondern zieht vor der Auszahlung eine bestimmte Summe ab.
Beispiel:
Nominalwert und Rückzahlungsbetrag des Kredites: 100.000 Euro
Betrag der ausgezahlt wird: 98.000.
Disagio: 2.000 Euro
Durch das Disagio wird der Zinssatz niedriger, da bereits eine Gebühr in Höhe des Disagios bezahlt hat. Es wirkt sich somit auf den laufenden Zinssatz mindernd aus. Für Banken kann dies steuerliche Vorteile haben. Zudem kann mit einem vermeintlich niedrigeren Zinssatz geworben werden.
Disagio bei Anleihen
Bei Anleihen sorgt das Disagio zu einem höheren Effektivzins. Eine Anleihe weist grundsätzlich einen Nominalwert von 100 % auf. Zu dem Nominalwert von 100 % wird die Anleihe bei Fälligkeit auch vom Emittenten zurückgenommen. Wird die Anleihe vorher jedoch vom Anleger unter 100 % gekauft, so ist das Disagio, also die Differenz zwischen Kaufkurs und Nominalwert, ein zusätzlicher Kursgewinn neben den jährlichen Zinszahlungen und beeinflusst positiv die Gesamtrendite des Investments.
Disagio bei Aktien
Bei Aktien ist ein Disagio – also ein Abschlag auf den Nominalwert der Aktien – verboten und existiert somit nicht.