Auch EdW
Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen soll als Schutzeinrichtung für Anleger dienen. Dabei können Gläubiger 90 % der Schadenssumme, jedoch maximal 20.000 Euro, zurückerhalten. Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsunternehmen müssen jährlich einen gewissen Betrag an die EdW entrichten.