Bei einer garantierten Anleihe ist neben Emittent und Investor noch eine dritte Person involviert. Sollte der Emittent in Zahlungsverzögerungen geraten und / oder nicht mehr in der Lage sein Zins- oder Tilgungszahlungen leisten zu können, so muss der Dritte dieser Pflicht nachkommen. Bei dieser dritten Person kann es sich um den Staat oder die jeweilige Muttergesellschaft handeln, welche dann als Garant ‘einspringen’ muss.