Imparitätsprinzip - PrudentWater
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Imparitätsprinzip

Das Imparitätsprinzip beschreibt die ungleiche Behandlung von Gewinnen und Verlusten eines Unternehmens bei dessen Buchführung. Nach dem Imparitätsprinzip müssen bis zum Bilanzstichtag alle vorhersehbaren, jedoch noch nicht realisierten Verluste des Unternehmens im Jahresabschluss berücksichtigt werden. Andersherum dürfen Gewinne im Jahresabschluss jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn diese auch tatsächlich realisiert wurden. Gewinne und Verluste werden nach dem Imparitätsprinzip in der Buchführung somit unterschiedlich behandelt – dies dient dem sogenannten Vorsichtsprinzip.