engl. Multiple Class Share
Eine Mehrstimmrechtsaktie weist den gleichen Nennbetrag wie eine Stammaktie auf, hat jedoch im Gegenteil zu ihr ein mehrfaches Stimmrecht. Eine Mehrstimmrechtsaktie verbrieft also mehrere Stimmrechte. Auf der Hauptversammlung kann der Inhaber von Mehrstimmrechtsaktien damit mehr Stimmen abgeben als Inhaber von gewöhnlichen Aktien. Seit 1989 ist die Emission und Ausübung von Mehrstimmrechtsaktien in Deutschland jedoch verboten. Eine Ausnahme hier ist das Bundeswirtschaftsministerium. Wenn es eine Emission und Ausübung von Mehrstimmrechtsaktien für nötig hält, kann es diese veranlassen. In vielen anderen Ländern werden Mehrstimmrechtsaktien unter der Dual-Class Shares-Structure jedoch weiterhin emittiert.