Im Falle eines Zahlungsausfalles hat der Gläubiger bei einem Non-Recourse Kredit Anspruch auf die hinterlegten Sicherheiten des Schuldners, er hat jedoch keinen Anspruch darauf, weitere Forderungen gegenüber dem Schuldner geltend zu machen. Somit dienen beim Zahlungsausfall lediglich die hinterlegten Sicherheiten des Gläubigers (z. B. Immobilien) zur Kompensation des Zahlungsausfalles. Anders als bei einem Full Recourse Kredit, darf der Gläubiger bei einem Non Recourse-Kredit nicht auf das Privatvermögen des Schuldners zurückgreifen.