Seit Oktober 2005 wird der Freiverkehr der Frankfurter Börse Open Market genannt. Der Open Market ist neben dem regulierten Markt das zweite gesetzliche Börsensegment in Deutschland. Es handelt sich jedoch um einen ausschließlich privatrechtlich von den Wertpapierhändlern geführten Handelsplatz. Der Entry Standard ist dabei ein Teilbereich des Open Market. Die Wertpapiere bzw. die Unternehmen am Open Market haben deutlich weniger Pflichten und müssen geringere Voraussetzungen erfüllen als jene für den regulierten Markt. Die Zulassungsvoraussetzungen und Berichtspflichten sind, anders als im regulierten Markt, ebenfalls geringer. So unterliegen die Unternehmen am Open Market beispielsweise keiner Ad hoc Publizität. Am Open Market werden vorwiegend ausländische Aktien, Hochzinsanleihen deutscher und ausländischer Emittenten, Zertifikate und Optionsscheine gehandelt. Für kleinere Aktiengesellschaften hat der Open Market zudem den Vorteil der geringeren jährlich anfallenden Kosten für die allgemeine Börsennotierung.