engl. Reference Rate
Als Referenzzinssatz wird jener Zinssatz bezeichnet, der für ein Kreditgeschäft mit bestimmter Laufzeit und Währung gültig ist. Dieser gilt dann als Grundlage des Finanzgeschäftes, wobei je nach Bonität ein Aufschlag oder Abschlag stattfinden kann. Der Kreditzins steigt oder sinkt jedoch mit dem Referenzzinssatz. Sowohl der EURIBOR als auch der LIBOR sind Referenzzinssätze. So kann beispielsweise in einem Kreditgeschäft ein Zinssatz festgelegt werden, der sich als EURIBOR + 0,5 % definiert. Der Schuldner hat dann den Gläubiger den EURIBOR-Zinssatz zu zahlen plus einen Aufschlag von 0,5 %. In diesem Kreditgeschäft ist dann der EURIBOR der Referenzzinssatz.