Auch Soli
Der Solidaritätszuschlag ist eine Aufschlagssteuer auf die Einkommensteuer, die Abgeltungssteuer und die Körperschaftsteuer in Deutschland. Sie wurde 1991 eingeführt, um die Kosten der Wiedervereinigung zu finanzieren. Seit dem 01.01.2021 wurde der Solidaritätszuschlag jedoch für die meisten Menschen komplett oder teilweise abgeschafft. Rund 90 Prozent aller Einkommenssteuerpflichtigen müssen somit seit Januar 2021 die eingeführte Zusatzabgabe nicht mehr zahlen. Für weitere rund 6,5 Prozent der Zahler gilt, dass der Solidaritätszuschlag in Stufen von bislang 5,5 Prozent auf 3,5 Prozent gesenkt wurde. Für diejenigen, die weiterhin den Solidaritätszuschlag zahlen müssen, gilt, dass der Soli auf die Abgeltungssteuer anfällt und nicht auf den gesamten Gewinn, welcher an der Börse erzielt wurde. Der Soli muss für die verbleibenden Bürger auf Kapitalgewinne jeglicher Art bezahlt werden – also auf Veräußerungsgewinne, Dividenden und Zinsen. Somit besteht auch nach 2021 weiterhin, dass der Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge gezahlt werden muss.