Sondervermögen - PrudentWater
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Sondervermögen

Das Sondervermögen ist jenes Kapital, welches von den Anlegern in einen Investmentfonds eingezahlt wird und welches anschließend in Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen von der Kapitalanlagegesellschaft investiert wird. Bankguthaben, die die Fondsgesellschaft vorhalten muss, um die Rücknahme von Fondsanteilen jederzeit garantieren zu können, gehören ebenfalls zum Sondervermögen. Entscheidend ist, dass das eingezahlte Kapital der Anleger getrennt von dem Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft gehalten werden muss. Das Sondervermögen steht ebenso in keiner Verbindung mit der Wertänderung anderer Investmentfonds der Kapitalanlagegesellschaft. Die Investmentgesellschaft hat keinen direkten Zugriff auf das Sondervermögen, im Falle einer Insolvenz der Investmentgesellschaft ist das Sondervermögen vor den Ansprüchen von Gläubigern geschützt. Sollte es also zu einem Konkurs der Kapitalanlagegesellschaft kommen, so ist das Sondervermögen von jeglicher Haftung für Verbindlichkeiten der KAG ausgenommen. Die Verwahrung des Sondervermögens wird von einer Verwahrstelle vorgenommen, die Investmentgesellschaft veranlasst lediglich Käufe und Verkäufe des Sondervermögens. Auf der anderen Seite hat die Depotbank keinen Einfluss auf die Anlagestrategie, sie ist nur für die Verwahrung des Sondervermögens zuständig. Der Wert des Sondervermögens geteilt durch die Gesamtzahl der Anteile ergibt den Wert eines Anteils.