engl. Accrued Interest
ZENTRALE KERNAUSSAGEN
- Bei den Stückzinsen handelt es sich um die aufgelaufenen aber noch nicht ausgeschütteten Zinsen zwischen zwei Zinsterminen.
- Der Käufer einer Anleihe muss die Stückzinsen zunächst zusätzlich bezahlen, beim nächsten Zinstermin werden sie ihm aber im vollen Umfang gutgeschrieben.
Stückzinsen sind jene Zinsen, die bei einer Anleihe seit der letzten Zinsauszahlung neu aufgelaufen sind aber bis dato noch nicht ausgeschüttet wurden. Kauft der Anleger eine Anleihe zwischen zwei Zinsterminen, so muss er die neu aufgelaufenen Stückzinsen an den Verkäufer der Anleihe bezahlen, da er bei dem nächsten Zinstermin den vollen Kupon erhält und somit auch die vor seinem Kauf aufgelaufenen Stückzinsen. Der Anleger kann aber natürlich nur die Zinsen für den Zeitraum beanspruchen, in dem er die Anleihe auch gehalten hat. Stückzinsen sind immer im Dirty Price einer Anleihe enthalten. Auf Finanzportalen und in der Orderanfrage beim Broker wird jedoch immer der Clean Price angezeigt, also der Preis ohne aufgelaufene Stückzinsen. Die Stückzinsen werden beim Kauf der Anleihe trotzdem automatisch aufgerechnet. Der Käufer der Anleihe kann dies hinterher in der Abrechnung zum Wertpapierkauf einsehen.
Steuerliche Behandlung
Die steuerliche Behandlung von Stückzinsen hat sich zuletzt 2009 geändert. Für den Käufer der Anleihe gelten Stückzinsen als negative Erträge bzw. als Veräußerungsverluste. Die Stückzinsen vermindern also seine positiven Kapitalerträge. Diese Verrechnung erfolgt durch den Broker über den sogenannten Verlustverrechnungstopf. Die gezahlten Stückzinsen zählen also beim Käufer der Anleihe nicht zu den Anschaffungskosten, mindern dann jedoch beim späteren Verkauf der Anleihe nicht mehr dessen steuerpflichtigen Verkaufserlös. Denn für den Verkäufer der Anleihe zählen die vom Käufer gezahlten Stückzinsen zum Veräußerungsgewinn. Wie für jeden Kursgewinn muss der Verkäufer auf die Stückzinsen die Abgeltungssteuer leisten.