Ein Veräußerungsverlust ist ein realisierter Kursverlust aus einem Wertpapiergeschäft. Kauft also der Anleger eine Aktie für 10,00 Euro und verkauft dieselbe Aktie vier Wochen später für nur 8,00 Euro, so erleidet er einen Veräußerungsverlust von 2,00 Euro je Anteilsschein. Veräußerungsverluste können mit erzielten Veräußerungsgewinnen aus anderen Wertpapiergeschäften steuerlich verrechnet werden. Dazu dient der sogenannte Verlustverrechnungstopf.