engl. Management Fee
Die Verwaltungsgebühr ist bei einem Investmentfonds ein Teil der Total Expense Ratio und für die Leistung und den Aufwand der Fondsmanager zu entrichten. Sie setzt sich zusammen aus den Transaktionskosten und den Managementgebühren. Bei einem ETF sind die Verwaltungsgebühren deutlich geringer als bei einem Fonds, da ein ETF nicht aktiv, sondern passiv verwaltet wird. Die Verwaltungsgebühr fällt in beiden Fällen jährlich an und wird aus dem Fondsvermögen (Sondervermögen) abgezogen. Dazu wird täglich ein 365stel der Verwaltungsgebühr vom Sondervermögen des Fonds / ETFs abgezogen. ETFs oder Fonds halten meist geringe Bargeldbestände vor, von denen sie dann täglich die Verwaltungsgebühr abziehen. Somit müssen nicht erst Wertpapiere verkauft werden, um die Verwaltungsgebühr zu erhalten. Diese Bargeldbestände führen in steigenden Märkten dann jedoch zu einer minimalen Underperformance des ETFs gegenüber dem Referenzindex und zu einer minimalen Outperformance in fallenden Märkten. Bei einem ETF sind die Verwaltungsgebühren umso höher, je exotischer der Markt bzw. der Referenzindex ist, der vom ETF abgebildet wird.