Zwei oder mehrere ETFs können von der herausgebenden Investmentgesellschaft unter einer vorherigen Ankündigung zusammengelegt werden. Ebenso kann die Investmentgesellschaft den zugrunde liegenden Index wechseln, das Anlagethema des ETFs dabei jedoch beibehalten. Beispielsweise kann der ETF-Anbieter den Indexanbieter wechseln, da er dadurch Lizenzgebühren einsparen kann. Um das Risiko einer Zusammenlegung oder Schließung von ETFs zu vermeiden, sollten Anleger ETFs mit einem großen Anlagevermögen wählen, da bei diesen die Wahrscheinlichkeit geringer ist, dass es zu einer Schließung oder Zusammenlegung kommt. ETFs mit einem kleinen Anlagevermögen tendieren hingegen eher dazu, dass sie von der Investmentgesellschaft geschlossen oder mit anderen ETFs zusammengelegt werden, da sie schlicht nicht profitabel für die Gesellschaft sind.