engl. Secondary Offering
Bei einer Zweitplatzierung verkauft ein Großaktionär seine noch im Festbesitz befindlichen Aktien an einen anderen institutionellen Großinvestor oder verkauft sie über die Börse an alle interessierten Anleger weiter. Dabei handelt es sich in der Regel um einen relativ hohen Anteil aller ausstehenden Aktien, welche der Großaktionär bei der Zweitplatzierung verkaufen möchte. Bietet der Großaktionär sein Aktienpaket institutionellen Investoren an, so geschieht dies oftmals mit einem Preisbaschlag, um das Angebot attraktiver zu machen.
Im Gegensatz zu einer Kapitalerhöhung, fließt der Erlös aus einer Zweitplatzierung den abgebenden Aktionären zu und nicht dem Unternehmen.
Bei der Zweitplatzierung werden keine neuen Aktien ausgegeben, somit findet auch kein Verwässerungseffekt für die Altaktionäre statt. Die Aktien wechseln lediglich seinen Besitzer, nach der Zweitplatzierung befinden sich jedoch mehr Aktien des Unternehmens im Streubesitz, falls die Aktien über die Börse allen interessierten Marktteilnehmern angeboten werden. Diese Art der Zweitplatzierung würde dann zu einer höheren Liquidität des Wertpapieres führen. Bleiben die Aktien jedoch im Festbesitz, weil sie hinterher weiterhin im Besitz eines Großinvestors sind, so ändert sich nicht der Streubesitz und folglich erhöht sich auch nicht die Handelbarkeit der Wertpapiere. Aktienpakete unter 5 % gehören zum Streubesitz. Besitzt der Großaktionär jedoch mehr als 5 % der Aktien eines Unternehmens, so werden diese Aktien zum Festbesitz gezählt.