Auch Direktgeschäft oder Festgeschäft
Ein Fixgeschäft ist ein Termingeschäft, bei dem die unbedingte Pflicht der Abnahme oder Lieferung des Basiswertes zu einem bestimmten Termin besteht. Der Käufer eines Long-Terminkontraktes verpflichtet sich somit, den zugrunde liegenden Basiswert zu kaufen, der Verkäufer eines Long-Terminkontraktes verpflichtet sich hingegen dazu, den Basiswert zu dem vorher festgelegten Termin zu liefern. Die einzige Möglichkeit von der Pflicht der Lieferung oder Abnahme entbunden zu werden besteht darin, durch Glattstellung ein Gegengeschäft einzugehen.