Das unbedingte Termingeschäft muss sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer auf jeden Fall erfüllt werden. Anders als beim bedingten Termingeschäft hat man kein Wahlrecht, ob man das Geschäft ausführen möchte oder nicht. Die Erfüllung des Geschäftes ist somit vorgeschrieben und erfolgt durch die Lieferung der vereinbarten Waren oder durch einen Barausgleich. Beim unbedingten Termingeschäft muss keine Prämie gezahlt werden, da Rechte und Pflichten gleichmäßig verteilt sind. Ein Future ist ein börsengehandeltes unbedingtes Termingeschäft, ein Forward hingegen ist ein außerbörsliches unbedingtes Termingeschäft.