Auch Aufgeld oder Ausgabeaufschlag
Agio bei Fonds
Einmalige Gebühr, die beim Erwerb von Fondsanteilen oder anderen Wertpapieren über den Bankberater zu bezahlen ist. Das Agio gehört nicht zur Substanz des Wertpapieres bzw. des Fonds. Kauft der Anleger den Fonds jedoch über die Börse, so fällt kein Agio an. Das Agio fällt also nur dann an, wenn der Anleger den Fonds über den Bankberater oder über einen Fondsvermittler gekauft hat.
Agio bei Aktien
Bei Aktien ist das Agio (auch Ausgabeaufschlag genannt) jener Betrag, der den Nennwert pro Aktie übersteigt. Bei Aktien wird der Ausgabeaufschlag anschließend als bilanzielles Eigenkapital des Unternehmens erfasst. Je höher der Ausgabepreis bei der Emission der Aktien, desto größer auch hinterher das Agio.