Aktionärsbrief - PrudentWater
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Aktionärsbrief

engl. Letter to Shareholders

Der Aktionärsbrief ist eine in zeitlich regelmäßigen Abständen erscheinende Mitteilung an die Aktionäre der jeweiligen Aktiengesellschaft. Er soll vor allem die wichtigsten Informationen über das abgelaufene Geschäftsjahr widergeben, gleichzeitig aber auch die zukünftige Geschäftsentwicklung des Unternehmens präsentieren. Auch wenn der Aktionärsbrief nicht verpflichtend ist, wird er trotzdem von den meisten Aktiengesellschaften genutzt, um sich mindestens einmal im Jahr direkt an die Aktionäre zu wenden.


Sinn des Aktionärsbriefes

Der Aktionärsbrief ist Teil des Geschäftsberichtes eines Unternehmens. Er übernimmt die Rolle des Vorwortes, da er der erste längere Textabschnitt innerhalb des Geschäftsberichtes ist. Dem Brief kann somit eine Eröffnungsfunktion zugesprochen werden, darüber hinaus jedoch auch eine Repräsentationsfunktion, da er von dem Vorstandsvorsitzenden des Unternehmens unterzeichnet wird. Zusätzlich dazu wird die jeweilige Person oftmals rechts neben der Grußformel abgebildet. Somit wird vom Leser angenommen, dass auch der Vorstandsvorsitzende den Brief verfasst hat, oftmals ist dies jedoch nicht der Fall. Ob der Brief vom Fachpersonal aus der Unternehmenskommunikationsabteilung oder tatsächlich vom Vorstandsvorsitzenden verfasst wurde, hängt in der Regel von der Größe und Marktkapitalisierung des Unternehmens ab. Bei den Adressaten handelt es sich in erster Linie um die Aktionäre des Unternehmens. Darüber hinaus können aber auch potenzielle Investoren, die Wirtschaftswelt, Kunden und Lieferanten angesprochen werden. Da nach dem Aktionärsbrief die bilanzielle Aufstellung des vergangenen Jahres erfolgt, besitzt er nicht die Aufgabe, das Geschäftsjahr detailreich in Zahlen zu analysieren und wiederzugeben. Zweck des Briefes ist es, einen Ausgangspunkt für die weiteren Komponenten des Geschäftsberichtes zu schaffen und gleich zu Beginn eine persönliche Note zu setzen. Der Aktionärsbrief ist jedoch für das Unternehmen nicht verpflichtend. Es besteht somit keine Notwendigkeit ihn in den Geschäftsbericht einzubinden. Fast alle Unternehmen machen jedoch davon Gebrauch, um den Leser eine Art Einstieg in den anschließenden Bericht zu bieten.

Übermittlungsfunktion des Aktionärsbriefes

Zwei Aufgaben sind grundlegend für das Verfassen eines Aktionärsbriefes: Zum einen muss die Informationsaufgabe erfüllt werden. Dies bedeutet, dass der Verfasser die zukünftige Strategie ebenso wie Substanz und Wert des Unternehmens darlegen muss. Vergangene Geschäftsentwicklungen und wichtige Ereignisse müssen aufgezeigt und kommentiert werden. Als zweites muss die Beziehungsaufgabe erfüllt werden. Das Unternehmen muss eine Verbundenheit zu seinen Aktionären herstellen können. Dies wird erzeugt, indem Nähe zum Leser signalisiert wird und der Schreibstil persönlich und verständlich formuliert wird. Vor allem in ungünstigen Geschäftsentwicklungen muss das oberste Ziel des Unternehmens sein, das Vertrauen zu den Aktionären aufrechtzuerhalten. Damit nimmt die Beziehungspflege eine besondere Aufgabe vor allem in Krisen ein. Um dies zu erreichen, muss der Aktionärsbrief sowohl argumentativ als auch narrativ geschrieben sein. Der Verfasser muss die jeweiligen Fakten erläutern und in einen argumentativen Zusammenhang bringen können. Die bloße Konstatierung von Fakten ist dabei ebenso fehlerhaft wie die übermäßige Nutzung von Fachausdrücken und Anglizismen.