Die Investmentgesellschaft, jene die den jeweiligen Investmentfonds aufgelegt hat und auch verwaltet, kann die Rücknahme von Fondsanteilen für einen gewissen Zeitraum aussetzen. Dieser Zeitraum ist befristet und gesetzlich festgelegt. Grund der Aussetzung können außergewöhnliche Ereignisse wie extreme Kursturbulenzen, politische Ereignisse oder ein Rückgabeverlangen der Fondsanleger in außergewöhnlich hohem Umfang sein. Während der Aussetzung der Rücknahme kann der Anleger seine Fondsanteile nicht verkaufen. Außerdem besteht die Gefahr, dass bei Wiederaufnahme des Handels mit den Fondsanteilen diese im Kurs (stark) gefallen sind. Mit der Aussetzung soll das Interesse der Anleger gewährleistet werden, ebenso soll so eine umfangreiche Beurteilung der aktuellen Marktlage ermöglicht werden und ein ‘hastiges’ Verkaufen der Fondsanteile vermieden werden.