Bei einem Delisting wird eine Aktiengesellschaft von der Börse entfernt. Die Aktien sind anschließend nicht mehr an der Börse handelbar. Dabei kann es sich um einen kompletten Börsenabzug handeln oder aber die Aktie wird nur an einer bestimmten Börse nicht mehr gehandelt. Eine deutsche Aktiengesellschaft, die in Frankfurt und an der New York Stock Exchange gelistet ist, kann ein Delisting für New York beantragen und vornehmen. Die Aktie ist somit jedoch weiterhin in Frankfurt gelistet und dort handelbar. Handelt es sich jedoch um einen kompletten Börsenabzug, ist der Grund oftmals ein Going Private, sprich, das Unternehmen wird anschließend privat weitergeführt. Oft tritt ein Delisting auch dann ein, wenn die noch Aktiengesellschaft von einem anderen Unternehmen komplett übernommen wird, es also zu einer Akquisition kommt.