Die Schließung eines ETFs - PrudentWater
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Die Schließung eines ETFs

Bei einem ETF besteht immer die Möglichkeit, dass er von der Investmentgesellschaft, welche den ETF aufgelegt hat und verwaltet, nach einiger Zeit wieder geschlossen wird. Ein Grund der Schließung könnten die erhöhten Kosten sein, die nicht mehr ausreichend durch die Verwaltungsgebühr gedeckt werden. Der ETF ist somit nicht mehr (ausreichend) profitabel für die Gesellschaft. Ebenso kann der ETF schlicht auf eine zu geringe Nachfrage stoßen, da er einen Markt bzw. einen Index abbildet, welcher bei den Anlegern zu der Zeit nicht nachgefragt wird. Ein ETF braucht aktuell ungefähr ein Fondsvermögen von ca. 75 Mio. USD, damit die Kosten der Investmentgesellschaft gedeckt sind und der ETF ‘lebensfähig’ ist.
Kommt es nun zu einer Schließung, so werden in der Regel von der Investmentgesellschaft die ausstehenden ETF-Anteile zum aktuellen Nettoinventarwert zurückgekauft. Der aktuelle Nettoinventarwert entspricht dem Wert, zu dem jeder ETF-Anteil aktuell an der Börse gehandelt wird. Dem Anleger wird somit der aktuelle Wert seiner ETF-Anteile überwiesen, im Gegenzug werden alle ETF-Anteile von der Investmentgesellschaft eingezogen. Diese kann dem Anleger jedoch auch anbieten, dann oftmals kostenlos, in einen anderen ETF derselben Investmentgesellschaft zu wechseln. Dies ist jedoch keine Verpflichtung seitens des Anlegers.