In Deutschland ist der Dividendenstichtag und der Termin der Hauptversammlung in der Regel identisch. Um dividendenberechtigt zu sein, muss der Aktionär die Aktie ein Tag vor der Hauptversammlung halten. Theoretisch reicht es sogar aus die Aktie am Tag der Hauptversammlung zu kaufen, dann hängt die Dividendenberechtigung jedoch von der Uhrzeit des Kaufes ab. Bei vielen ausländischen Aktien hat derjenige ein Recht auf die Dividende, der die Aktie einen Tag vor dem Ex Dividende-Tag gekauft hat.